Mit kWh-Zählern, auch Energiezähler genannt, kann man den Stromverbrauch punktgenau erfassen. Wenn diese Messungen unbedingt zuverlässig sein müssen bzw. wenn der Zähler zur Kostenabrechnung genutzt wird, gelten innerhalb der EU spezielle Regeln. In diesem Fall muss der kWh-Zähler MID-zertifiziert sein. Möchten Sie wissen, was das konkret bedeutet? Bitte lesen Sie weiter.
Ein kWh-Zähler kann verwendet werden, um den Energieverbrauch schnell und punktgenau zu messen und zu erfassen. Diese kWh-Zähler haben den großen Vorteil, dass sie einen detaillierten Einblick in den Energieverbrauch verschaffen. Mit diesen Zählern kann nicht nur der Gesamtenergieverbrauch, sondern auch der Verbrauch verschiedener Verbrauchergruppen und sogar einzelner Geräte genau gemessen werden.
In Europa gelten strenge Richtlinien für Messgeräte wie z. B. kWh-Zähler, wenn diese beispielsweise zur Abrechnung oder zu ähnlichen Zwecken verwendet werden. Die wichtigste Richtlinie für Energiezähler ist die Richtlinie 2014/32/EU, besser bekannt als Messgeräterichtlinie oder MID („Measuring Instruments Directive“). Diese Richtlinie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen verschiedener Messgeräte, darunter auch kWh-Zähler.
Alle MID-zertifizierten kWh-Zähler müssen zunächst eine umfassende Systemzulassung durchlaufen. Damit wird nachgewiesen, dass die Zähler die strengen technischen Anforderungen der EU in vollem Umfang erfüllen. Dies wird mit einem Modul-B-Zertifikat bescheinigt.
Bei dieser Systemzulassung werden die Funktion und Qualität der Zähler durch eine zertifizierte Stelle (z. B. SGS) überprüft. Für die Prüfung muss der Hersteller die technische Dokumentation sowie eines oder mehrere Messgeräte zur Verfügung stellen. Die technische Dokumentation beschreibt die vollständige Funktionsweise und das Zusammenwirken der verschiedenen Zählerkomponenten. Die Prüfung von Dokumentation und Zähler(n) erfolgt in Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien. Erfüllen die Zähler alle Anforderungen, wird ein Modul-B-Zertifikat (L 96/177) ausgestellt.
In Ergänzung zum Modul-B-Zertifikat kann auch ein Modul-D-Zertifikat (L 96/181) ausgestellt werden. Die Prüfung für ein Modul-D-Zertifikat ist zweiteilig: Zunächst muss der Hersteller ein Qualitätssicherungssystem nachweisen, dass die Qualität der kWh-Zähler selbst und des Produktionsverfahrens gewährleistet. Im Anschluss daran wird ein umfassendes technisches Dokument verfasst, in dem eine gründliche Risikoanalyse durchgeführt wird. Dieses Dokument und das Qualitätssicherungssystem werden von einer zertifizierten Stelle geprüft. Wenn das Qualitätssicherungssystem für effektiv genug zur Begrenzung der Risiken im Produktionsverfahren befunden wurde, wird das Modul-D-Zertifikat (L 96/181) ausgestellt.
Neben dem Modul-D-Zertifikat kann auch ein Modul-F-Zertifikat (L 96/191) ausgestellt werden. Das Modul-F-Zertifikat hat im Vergleich zu Modul D einen etwas anderen Ablauf. Während für Modul D ein umfassendes Qualitätssicherungssystem erforderlich ist, gibt Modul F vor, dass die produzierten Zähler vom Hersteller selbst geprüft werden. Die geprüften Zähler erhalten daraufhin ein Prüfzeichen. Eine zertifizierte Stelle prüft daraufhin einen oder mehrere dieser geprüften Zähler. Erfüllen diese kWh-Zähler sämtliche Qualitätsanforderungen, wird das Modul-F-Zertifikat (L 96/191) ausgestellt.
Für Energiezähler gibt es verschiedene Genauigkeitsklassen. Diese sind in verschiedenen internationalen und europäischen Normen festgelegt. Nach der internationalen Norm (DIN EN IEC 62053-21) werden kWh-Zähler in die Klassen 0,5, 1 und 2 eingeteilt. Die europäische Norm (DIN EN 50470-3) unterscheidet hingegen zwischen den Klassen A, B und C. Zähler mit der Präzisionsklasse C (0,5) eignen sich für industrielle Zwecke, bei denen es auf ein hohes Maß an Genauigkeit ankommt. Im Gegensatz dazu eignen sich Zähler mit der Präzisionsklasse A (2) oft nur für den Hausgebrauch. Die kWh-Zähler der Präzisionsklasse B (1) decken wiederum die meisten anderen Zwecke ab, z. B. zur Energiekostenabrechnung.
Bei der Auswahl des richtigen Energiezählers sind bestimmte Faktoren zu berücksichtigen. Wird ein Zähler beispielsweise als Zwischenzähler zur Abrechnung der Energiekosten verwendet, muss dieser unbedingt zuverlässig und präzise sein. Es empfiehlt sich daher, einen Zähler mit Zertifikat B+D oder B+F und mit Präzisionsklasse B zu verwenden. Die Energiezähler von Controlin sind mit ihrer B+D-Zertifizierung und Präzisionsklasse B für die meisten Zwecke hervorragend geeignet.
Zudem ist es wichtig, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um dauerhaft eine ordnungsgemäße Funktion der Energiezähler zu gewährleisten. Controlin verfügt über umfassendes technisches Wissen. Unser Fachpersonal kann daher schnell ermitteln, ob Messungen Ungenauigkeiten aufweisen können. So bleibt der Energiezähler jahrelang in einem hervorragenden Zustand. Zähler die für die Verrechnungsmessung verwendet werden unterliegen in Deutschland dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Interessieren Sie sich für einen MID-zertifizierten kWh-Zähler oder haben Sie weitere Fragen? Das Controlin-Team hilft Ihnen gern weiter. Mit umfassender technischer Kompetenz und langjähriger Erfahrung können wir Sie gezielt beraten. Sie erreichen uns werktags unter der Rufnummer +49 (0)2821 7483052 und per E-Mail unter sales@controlin.com – oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle in Kempen.
Gute Beratung, zuverlässiger Service und hochwertige Produkte; Das können unsere Kunden von uns erwarten. Nicht nur unsere Produkte und Dienstleistungen, sondern auch unsere Abteilungen und jeder unserer Mitarbeiter sind ein wesentliches Bindeglied im Ganzen. Jeder einzelne von ihnen ist ein Bindeglied, das zu einem passenden Endergebnis beiträgt, das unseren Kunden voranbringt und eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleistet.